Arbeitsrecht | Insolvenzrecht


Wann muss ein Arbeitnehmer Schadensersatz leisten? Und: Wann kann ein Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen?



Wann haftet ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für Schäden?
Es kann auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer ein Fehler unterlaufen. Der Grundsatz, dass jeder für sein Verhalten verantwortlich ist, gilt allerdings auch im Arbeitsleben. Die Haftung wird jedoch im Allgemeinen als unangemessen empfunden, wenn nämlich der Arbeitnehmer den Schaden nicht vorsätzlich, sondern nur verursacht hat: So könnte ja eine einzige Unachtsamkeit den Arbeitnehmer und seine Familie in den Ruin reißen.
Die Rechtsprechung hat daher die Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber ( Innenverhältnis ) eingeschränkt. Bei einer Haftung gegenüber Dritten ( Außenverhältnis ) kann dem Arbeitnehmer außerdem ein Rückgriffs – oder ein Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber zustehen.
Sollte der Arbeitgeber darlegen und beweisen können, dass der Arbeitnehmer schuldhaft einen Schaden verursacht hat, so greift zu Gunsten des Arbeitnehmers dennoch nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs ein Haftungsprivileg. Allerdings nur, wenn der schutzwürdige Arbeitnehmer den Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit verursacht hat.
Der innerbetriebliche Schadensausgleich begrenzt den Umfang der Arbeitnehmerhaftung, je nach dem Grad des Arbeitnehmerverschuldens. Differenziert wird zwischen einfacher bzw. leichtester, normaler bzw. mittlerer, sowie grober Fahrlässigkeit: Fahrlässig (im Zivilrecht) handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Masse verletzt.
 
Wann und wie haftet ein Arbeitnehmer gegeüber Dritten?
Die richterrechtlich entwickelten Grundsätze der Haftungsbeschränkung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit gelten nur zwischen Arbeitsvertragsparteien. Häufig – so etwa bei einem Verkehrsunfall – kommt es aber vor, dass ein Arbeitnehmer bei betrieblicher Tätigkeit auch Rechtsgüter Dritter verletzt.
In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer, der den Schaden des Dritten ersetzt, gegen den Arbeitgeber einen Rückgriffsanspruch oder Freistellungsanspruch in Höhe der Quote, die nach den oben beschriebenen Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auf den Arbeitgeber entfällt.

Haftung bei einem Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines zeitlichen begrenzten von außen einwirkenden Ereignisses einen Gesundheitsschaden erleidet oder stirbt.

Wie wird bei einem Arbeitsunfall gehaftet?
Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls unverschuldet Schäden an seiner Gesundheit (zu Sachen weiter unten) , so kommt immer die vom Arbeitgeber finanzierte Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für den Schaden auf und der Arbeitgeber ist von der Haftung freigestellt. Das Gleiche gilt für Schäden, die Arbeitnehmer untereinander zufügen.
Die Freistellung des Arbeitgebers gilt auch für Schmerzensgeldansprüche, für die auch die Unfallversicherung nicht aufkommt.
Vorausetzungen für die Haftungsfreistellung sind also: ein Arbeitsunfall, kein Vorsatz des Arbeitgebers und ein Personenschaden (kein Sachschaden).
Anders ist es bei Sachschäden, die der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall erleidet: Da haftet der Arbeitgeber direkt und die Berufgenossenschaft ist dafür nicht zuständig.


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