Arbeitsrecht | Insolvenzrecht


Ihr Vorteil durch unsere Kanzlei in der Privatinsolvenz:  [Kontakt]

  • Erfahrung aus mehr als 1500 Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
  • sofortige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit
  • Abschluss Ihrer Angelegenheit in maximal drei Wochen
  • bis auf € 10,00 ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung für Sie kostenlos, wenn das für Sie zuständige Gericht Beratungshilfe gewährt,
  • als Ansprechpartner stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8h bis 19h zur Verfügung,
  • rechtliche Beratung auch in allen anderen rechtlichen Bereichen.

Die von uns hier erbrachte Tätigkeit ist vergleichbar mit der von staatlichen Schuldenberatern (wie den Landratsämtern) oder der Diakonie. Etwas unterscheidet uns hier von diesen Institutionen dennoch: Keine Wartezeiten und eine durchschnittliche Berarbeitungszeit von 2 1/2 Wochen vom ersten Beratungspräch bis zur Antragstellung auf Restschuldbefreiung (verbunden mit dem Insolvenzantrag). Dabei versteht sich von selbst, dass wir Sie - anders als die Schuldenberatungsstellen - auch in Randbereichen rechtlich beraten können.

Den Unternehmer beraten wir in der Insolvenz und/oder der Sanierung: Wir helfen, wenn bereits alles zu spät ist und der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der letzte Ausweg ist. Erklärtes Ziel ist aber (in Übereinstimmung mit den Zielen des neuen Insolvenzrechts) die Sanierung. Dabei greifen wir auf unsere Spezialisierungen im Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht zurück. Die Kosten variieren hier von der für Sie - bis auf 10 € - kostenlosen Beratungstätigkeit (staatliche Beratungshilfe) bis zu angemessenen Stundensätzen oder Pauschalhonorarvereinbarungen.

Rufen Sie uns bitte unverbindlich an: Telefon 07041 - 8161900.


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