Sanierung
Wir haben uns auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert. Dies erledigen wir für Sie entweder außerhalb des Insolvenzrechts oder mit den Mitteln des Insolvenzrechts.
Zu unseren Schwerpunkten zählt die Beratung von krisenbefangenen Unternehmen und deren Gläubigern, sowie die Insolvenzverwaltung.
Unsere Kernkompetenzen sind deshalb das Insolvenz- und Sanierungsrecht (einschließlich der Schnittmengen Gesellschafts- und Handelsrechts), sowie das Arbeitsrecht.
Die Anwaltskanzlei Quittnat bietet zudem die rechtliche Komplettbetreuung bei der Sanierung, Restrukturierung und Liquidation von Unternehmen.
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