Eine Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis, wenn Sie sich nicht verteidigen. Bei der Verteidigung gegen eine Kündigung können Sie zwei Ziele verfolgen: Eine Abfindung (und Vermeidung einer Sperrzeit) oder die Weiterbeschäftigung.
Gegen eine Kündigung kämpfen Sie vor Gericht oder außergerichtlich. Dabei sollten Sie die 3-Wochen-Frist einhalten.
Grundsätzlich können Sie sich selbst helfen, denn vor dem Arbeitsgericht brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben oder Prozesskostenhilfe erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt nehmen.
Erfolgreiche Verteidigung
Eine Kündigung kann unwirksam sein, weil der Arbeitgeber formelle Vorschriften nicht beachtet hat (Frist, Anrufung des Betriebsrats usw.). Eine Kündigung kann auch unwirksam sein, weil der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund hat oder die Kündigung aus sonstigen Gründen inhaltlich unwirksam ist.
Mit welchen Argumenten können Sie sich verteidigen?
Mit welchen Argumenten Sie sich gegen eine Kündigung verteidigen können, hängt davon ab, gegen welche Art von Kündigung Sie sich verteidigen:
•Verteidigung gegen betriebsbedingte Kündigungen
•Verteidigung gegen verhaltensbedingte Kündigungen
•Vereidigung gegen krankheitsbedingte Kündigungen
•Verteidigung gegen Kündigungen in der Insolvenz
Wie läuft eine Beratung bei einer Kündigung in unserer Kanzlei ab?
Zuerst wird sich Herr RA Quittnat nach den wesentlichen Rahmendaten erkundigen (z.B. Betriebsgröße, Datum der Kündigung, mögliche Kündigungsgründe usw.). Das geht auch ohne weiteres am Telefon. Dann wird Herr RA Quittnat Sie über die Kosten beraten, die durch die Beratung entstehen werden (staatliche Hilfe, Rechtschutzversicherung, Gebührenvereinbarung). Dann können Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag erteilen wollen. Wenn Sie keinen Auftrag erteilen, sind auch noch keine Kosten entstanden.
In der Beratung selbst in der Kanzlei prüfen wir zunächst die Kündigung, dann wird Ihnen erklärt, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und Ihnen werden genau die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Möglichkeit erklärt (z.B. Abfindung, Weiterbeschäftigung, Arbeitsamt und Sperrzeit). Dann untersuchen wir, wo Ihre Interessen und Ziele liegen. Sodann wird Ihnen Herr RA Quittnat einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie sich verhalten sollen. Dann können Sie entscheiden, wie Sie sich verhalten wollen. Natürlich können Sie sich uns auch blind anvertrauen und dann entscheiden wir für Sie. Danach setzen wir unsere Planung in die Tat um (z.B. Aushandeln einer Abfindung, Klage gegen die Kündigung vor Gericht usw.).
Welche schriftlichen Unterlagen wir von Ihnen für unsere Beratung in unserer Kanzlei brauchen, sagen wir Ihnen gerne, wenn Sie uns anrufen. Telefon: 07041-8161900.