Kosten einer Privatinsolvenz: Mit Beratungshilfe bis auf €10 kostenlos
Kosten für die außergerichtliche Schuldenbereinigung: Sie zahlen an uns nur 10 €, wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben: Weil der Staat die Kosten trägt.
Den Beratungshilfeschein beantragen wir für Sie. Der Schein wird von vielen Amtsgerichten erteilt. Sie haben damit keinerlei Behördenwege und Kosten.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch selbst den Beratungshilfeschein vom Gericht besorgen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Beratungshilfescheines sind im Beratungshilfegesetz geregelt.
Das Formular zur Beantragung eines Beratungshilfescheins finden Sie hier.
Rufen Sie uns unverbindlich an: Telefon 07041-8161900.
[Kontakt]
[zurück zur Seite: Privatinsolvenz]