Arbeitsrecht | Insolvenzrecht


Aufhebungsvertrag

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind häufig sehr daran interessiert Aufhebungsverträge zu schließen, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis außerhalb der üblichen Kündigungsfristen beendet werden oder zusätzlich eine Abfindung vereinbart werden soll.

Als Arbeitnehmer sollten Sie dabei immer im Auge haben die Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Nur durch die richtige Gestaltung vermeiden Sie hier Sperrzeiten oder das Ruhen des Arbeitslosengeldes. Zudem sollten - wenn möglich - auch Ihre übrigen Ansprüche, die Ihnen noch gegenüber Ihrem Arbeitger zustehen im Aufhebungsvertrag mit regeln. Dabei helfen wir Ihnen gerne.


Sicht des Arbeitnehmers
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten: Sie lassen sich kündigen, Sie kündigen selbst oder Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Häufig folgt der Aufhebungsvertrag auch der Kündigung, man spricht teilweise dann auch von einem Abwicklungsvertrag.

Unter allen diesen Möglichkeiten stellt der Aufhebungsvertrag für Sie die beste Möglichkeit dar, Ihr Arbeitsverhältnis mit einer Abfindungszahlung zu beenden und bei richtiger Gestaltung auch die Sperrzeit beim Arbeitsamt zu vermeiden.

Daneben ist wichtig, dass Sie bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrages auch daran denken, was mit Ihren übrigen Rechten geschieht, die Ihnen noch zustehen. Hier kommen beispielsweise häufig Regelungen über noch ausstehenden Lohn, Zeugnis, Abgeltung des Urlaubs oder die Freistellung von Ihrer Arbeit in Frage.


Wie wird ein Aufhebungsvertrag verhandelt?
Auch hier gilt, dass Erfahrung den Meister macht. Auch gilt hier der Grundsatz, dass Verhandlungen nicht spontan angegangen werden sollten, sondern gut vorbereitet sein sollten. Letzteres bedeutet jetzt aber nicht, dass der Weg zur Aufhebungsvereinbarung lange dauern muss. Die Praxis in unserer Kanzlei hat vielmehr gezeigt, dass sich gute Vereinbarungen auch an einem Tag und ohne Einschaltung des Gerichtes erreichen lassen. Umgkehrt kann es manchmal auch ratsam sein, nicht überstürzt eine Aufhebungsvereinbarung einzugehen, weil manchmal gerade durch ein gewisses Verzögern bessere Bedingungen ausgehandelt werden können.