Arbeitsrecht | Insolvenzrecht

             A r b e i t s r e c h t  ist unser
Tätigkeitsschwerpunkt

Die Rechtsanwaltskanzlei Quittnat hilft Ihnen im Arbeitsrecht vor Gericht oder außergerichtlich. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert, sind erfahren  und vertreten Sie mit großem Engagement und Freude an der Arbeit
in folgenden Bereichen:

Hilfe bei
Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses,
z.B.
Verteidigung gegen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Sperrzeit, Zeugnis, Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Hilfe bei Problemen in Ihrem Arbeitsverhältnis
, z.B.
Abmahnung, Lohn, Überstunden, Mobbing, müssen Sie Schadensersatz leisten?, Teilzeitarbeit, Insolvenz, Vertragsstrafe, Elternzeit, Zeugnis, Schwerbehindertenrecht, Urlaubsrecht, Arbeitszeitrecht, Sonderzahlungen, Wettbewerbsverbot, Ungleichbehandlung, Prämien, Änderung Arbeitsvertrag, Frührente

Hilfe bei Eingehung Ihres Arbeitsverhältnisses, z.B.
Prüfung Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Wettbewerbsverbot, Bewerbungen

Hilfe bei rechtsgestaltender Beratung, z.B.
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Outsourcing und Betriebsübergänge, transaktionsbegleitende arbeitsrechtliche Beratung, Liquidationen, Haustarifverträge, Betriebsratswahlen, Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen

Dauerberatung von Unternehmen und Arbeitgebern mit individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen 


[Kontakt zur Kanzlei]
[
Wer berät Sie in unserer Kanzlei?]
[Welche Erfahrung haben wir im Arbeitsrecht?]