A r b e i t s r e c h t ist unser
Tätigkeitsschwerpunkt
Die Rechtsanwaltskanzlei Quittnat hilft Ihnen im Arbeitsrecht vor Gericht oder außergerichtlich. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert, sind erfahren und vertreten Sie mit großem Engagement und Freude an der Arbeit in folgenden Bereichen:
Hilfe bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, z.B.
Verteidigung gegen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Sperrzeit, Zeugnis, Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Hilfe bei Problemen in Ihrem Arbeitsverhältnis, z.B.
Abmahnung, Lohn, Überstunden, Mobbing, müssen Sie Schadensersatz leisten?, Teilzeitarbeit, Insolvenz, Vertragsstrafe, Elternzeit, Zeugnis, Schwerbehindertenrecht, Urlaubsrecht, Arbeitszeitrecht, Sonderzahlungen, Wettbewerbsverbot, Ungleichbehandlung, Prämien, Änderung Arbeitsvertrag, Frührente
Hilfe bei Eingehung Ihres Arbeitsverhältnisses, z.B.
Prüfung Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Wettbewerbsverbot, Bewerbungen
Hilfe bei rechtsgestaltender Beratung, z.B.
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Outsourcing und Betriebsübergänge, transaktionsbegleitende arbeitsrechtliche Beratung, Liquidationen, Haustarifverträge, Betriebsratswahlen, Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
Dauerberatung von Unternehmen und Arbeitgebern mit individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
[Kontakt zur Kanzlei]
[Wer berät Sie in unserer Kanzlei?]
[Welche Erfahrung haben wir im Arbeitsrecht?]
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