Arbeitsrecht | Insolvenzrecht


Abfindung im Arbeitsrecht

Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Wenn Sie gekündigt wurden und auch kein Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung haben, unterstüzen wir Sie beim Erstreiten einer Abfindung. Aber auch ohne Kündigung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihr Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindungszahlung beendet wird. Im Folgenden erfahren Sie alles zu einer Abfindung, dem Abfindungsanspruch und dessen Abfindungshöhe.

Haben Sie einen Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn Abfindungen ausgehandelt werden ist zunächst für Sie wichtig zu wissen, dass Abfindungen grundsätzlich nicht automatisch deshalb anfallen, weil Sie gekündigt worden sind. Es gibt nur einen einzigen Fall im Gesetz, in dem Sie einen Anspruch auf eine Abfindung erwerben, nämlich dann wenn Ihnen bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung schriftlich angeboten wurde. In allen anderen Fällen, hängt die Höhe der Abfindung von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrer Verhandlungserfahrung ab.

Wie bekommen Sie einen Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn die Abfindung also Verhandlungssache ist, dann bedeutet das, dass Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Abfindung schließen müssen. Das geht entweder ohne oder mit Gericht. Am häufigsten wird in der Praxis eine Abfindung dadurch erzielt, dass man vor Gericht seine Kündigung angreift und sich dann in der ersten Sitzung vor Gericht (etwa drei Wochen nach Klageeinreichung) versucht auf eine Abfindung zu einigen. Dabei helfen wir als eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei täglich.

Es ist aber nicht zwingend erforderlich, dass Sie eine Abfindung erst vor Gericht aushandeln. Vielmehr versuchen wir für Sie auch außergerichtlich bereits eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, so dass Ihnen der häufig nervenaufreibende Weg zum Arbeitsgericht erspart bleibt. Dabei achten wir auch immer darauf, dass Sie keine Sperrzeit bei der Gewährung Ihres Arbeitslosengeldes erhalten und die Kosten möglichst von Ihrer Rechtschutzversicherung abgedeckt sind.


Wie hoch ist die Abfindung? (Faustformel: ein halbes Brutto pro Beschäftigungsjahr)
Verhandlungen über die Abfindung spielen sich natürlich nicht im luftleeren Raum ab und es ist auch nicht so, dass immer derjenige das Meiste heraus holt, der am lautesten schreit. Ein viel größere Rolle spielt bei der Abfindungshöhe das taktische Vorgehen.

Denn die Höhen der Abfindungen bestimmen sich vielfach nach dem Risiko, dass Ihr Arbeitgeber trägt, also dananch wie wahrscheinlich es ist, dass die Kündigung wirksam ist oder unwirksam ist.

Das Gericht wird für die Berechnung einer Abfindung zunächst von der Dauer Ihrer Beschäftigung ausgehen und pro Beschäftigungsjahr im Regelfall ein halbes Bruttoarbeits-entgelt zu Grunde legen. Weiterhin ist dann aber auch von Bedeutung, ob Ihr Arbeitgeber bei seiner Kündigung gute oder schlechte Karten hat, was davon abhängig ist, wie fundiert Sie die Kündigung anzugreifen vermögen. Weiterhin spielt bei der Höhe der Abfindung häufig dann auch eine wesentliche Rolle, wie hoch die Angst Ihres Arbeitgebers ist, ein Urteil zu bekommen, in dem steht, dass die Kündigung unwirksam war und in dem steht, dass er Sie weiter beschäftigen muss. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen auch dann eine umso höhere Abfindung bezahlen, wenn das sogenannte Lohnfortzahlungsrisiko für Ihn hoch oder kaum kalkulierbar ist. Dahinter verbirgt sich der folgende Gedanke: Wenn sich nach Auslaufen der Kündigungsfrist heraus stellen sollte, dass die Kündigung unwirksam war ist der Arbeitgeber auch für die Zeit, die Sie nicht für ihn gearbeitet haben, häufig verpflichtet, Ihr gesamtes Arbeitsentgelt nachzubezahlen. Das kann für Ihren Arbeitgeber sehr teuer werden. Aus diesem Grund zahlen viele Arbeitgeber lieber gleich eine Abfindung, als sich diesem Lohnfortzahlungsrisiko auszusetzen.

Wenn wir Ihnen bei dem Erstreiten einer Abfindung behilflich sein sollen, rufen Sie uns bitte an und erfragen Sie kurz das weitere Vorgehen. Wir helfen Ihnen gerne. Telefon: 07041-81619-00. EMail: kanzlei@quittnat.de.


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